4 % Körperschaftsteuer in der EU
Die ZEC ist eine EU-genehmigte Sonderzone – 4 % KöSt bei voller Rechtssicherheit des spanischen und EU-Rechts.
Die Kanarischen Inseln sind eine spanische Region mit EU-Sonderstatus: In der Zona Especial Canaria (ZEC) zahlen zugelassene Unternehmen nur 4 % Körperschaftsteuer – bei voller EU-Zugehörigkeit. Voraussetzung sind Mindestinvestition und Arbeitsplätze vor Ort; statt der MwSt gilt die niedrigere IGIC (7 %). Rechtsstand: 2026, Angaben ohne Gewähr.
Die ZEC ist eine EU-genehmigte Sonderzone – 4 % KöSt bei voller Rechtssicherheit des spanischen und EU-Rechts.
Statt 21 % spanischer IVA gilt auf den Kanaren die IGIC mit 7 % Normalsatz.
Ganzjahresklima, EU-Infrastruktur, wachsende Remote- und Tech-Community auf Teneriffa und Gran Canaria.
| Deutschland | Kanaren (ZEC) | |
|---|---|---|
| Körperschaftsteuer | ~30 % (effektiv) | 4 % (ZEC, bis zur Gewinnobergrenze) |
| Steuer auf 100.000 € Gewinn | ~30.000 € | 4.000 € |
| Besonderheit | Gewerbesteuer je Gemeinde | Substanzpflicht: Jobs + Investition vor Ort |
Der 4 %-Satz gilt bis zu einer Bemessungsobergrenze (abhängig von den geschaffenen Arbeitsplätzen, Basis ~1,8 Mio. € Gewinn); darüber greift der reguläre spanische Satz. Ohne ZEC-Zulassung gelten die normalen spanischen Steuern.
| Rechtsform | Mindestkapital | Haftung | Typische Nutzung |
|---|---|---|---|
| SL (ZEC-Entity) | 1 € (praktisch meist 3.000 €) | beschränkt | Standard für ZEC-Zulassung |
| SA | 60.000 € | beschränkt | Größere Firmen |
| Autónomo | keines | unbeschränkt | Selbstständige (ohne ZEC-Vorteil) |
| Zweigniederlassung | — | Mutter haftet | Markteintritt (ZEC-fähig) |
Die ZEC-Zulassung erfolgt vor der Aufnahme der Tätigkeit über das ZEC-Konsortium; zulässig sind bestimmte Tätigkeitsfelder (v. a. Dienstleistungen, IT, Handel, Produktion – keine reinen Finanz-/Holdingaktivitäten).
Tätigkeit, Businessplan und Standort mit dem ZEC-Konsortium abstimmen.
Wie in Spanien: NIE, Notar, Eintragung ins Registro Mercantil.
Antrag und Eintragung ins ZEC-Register vor Tätigkeitsaufnahme.
100.000 € (Teneriffa/Gran Canaria) bzw. 50.000 € (übrige Inseln) binnen 2 Jahren.
5 bzw. 3 Vollzeitstellen binnen 6 Monaten – dauerhaft zu halten.
Steuerregistrierung, Jahresmeldungen an das ZEC-Konsortium.
Gründung wie in Spanien (für Nicht-Residenten 4–8 Wochen) zuzüglich ZEC-Zulassungsverfahren.
Spanische Gründungskosten (~1.500–3.500 €) zuzüglich ZEC-Registrierungs- und Jahresgebühren; laufend Buchhaltung/Compliance (Orientierungswerte).
| Sachverhalt | Satz |
|---|---|
| Körperschaftsteuer (ZEC-Entity) | 4 % (bis zur Bemessungsobergrenze) |
| Körperschaftsteuer (ohne ZEC, Spanien-Standard) | 25 % |
| IGIC (statt MwSt), Normalsatz | 7 % |
| RIC (Rücklage für Investitionen) | bis zu 90 % Gewinnminderung möglich |
Die ZEC ist Teil des EU-genehmigten Wirtschafts- und Steuerregimes der Kanaren (REF) und wird regelmäßig verlängert – aktuelle Registrierungsfristen beim ZEC-Konsortium prüfen. Spanische Dividenden-/Wegzugsregeln beachten.
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4 % – bei ZEC-Zulassung mit Jobs- und Investitionsauflagen.
5 auf Teneriffa/Gran Canaria, 3 auf den übrigen Inseln.
Die IGIC mit 7 % Normalsatz.
| Kennzahl | Wert |
|---|---|
| KöSt in der ZEC | 4 % (Spanien-Standard: 25 %) |
| Einwohner | ~2,2 Mio. |
| IGIC-Normalsatz | 7 % (statt 21 % IVA) |
| Sonderzone seit | 2000 (EU-genehmigt, mehrfach verlängert) |
Über die ZEC-Zulassung: Mindestinvestition (100.000/50.000 €) und Arbeitsplätze (5/3) vor Ort sind Pflicht.
Ja – die Kanaren sind vollwertiger EU- und Spanien-Standort; die ZEC ist eine EU-genehmigte Beihilferegelung.
Oberhalb der ZEC-Bemessungsgrenze gilt der reguläre spanische Satz von 25 %.
Meist erst ab einem Team – die Arbeitsplatzpflicht (3–5 Stellen) ist zentrale Voraussetzung.
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