Keine Einkommensteuer für Residenten
Seit 1869 keine Einkommensteuer für natürliche Personen (Ausnahme: französische Staatsangehörige).
Im Fürstentum Monaco erfordert jede gewerbliche, industrielle, handwerkliche oder freiberufliche Tätigkeit eine vorherige staatliche Genehmigung (Autorisation préalable, Loi n° 1.144 vom 26. Juli 1991). Mit der Gesellschaftsrechtsreform Loi n° 1.573 vom 8. April 2025 (in Kraft seit 19. April 2025, Ausführungsverordnung OS n° 11.486 vom 18. September 2025) wurden eine Einpersonen-Gesellschaft (SURL) eingeführt, eine gesetzliche Genehmigungsfrist von 45 Tagen festgelegt und Verfahren über das Portal MonGuichet.mc digitalisiert. Stand der Angaben: Juli 2026, alle Angaben ohne Gewähr.
Seit 1869 keine Einkommensteuer für natürliche Personen (Ausnahme: französische Staatsangehörige).
Keine Gewerbesteuer, keine kommunalen Unternehmenssteuern, keine Quellensteuer auf Dividenden.
Loi n° 1.573 (2025): SURL, 45-Tage-Frist, digitale Verfahren über MonGuichet.mc.
| Deutschland | Monaco | |
|---|---|---|
| Gewinnsteuer | ~30 % (effektiv) | 0 % lokal / 25 % ISB bei >25 % Auslandsumsatz |
| Steuer auf 100.000 € Gewinn (lokales Geschäft) | ~30.000 € | 0 € |
| Einkommensteuer für Residenten | bis 45 % (+ Soli) | keine (Ausnahme: französische Staatsangehörige) |
Monaco hat kein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland oder Österreich (nur TIEA); Wegzugsbesteuerung und Substanzanforderungen beachten.
| Rechtsform | Mindestkapital | Gesellschafter | Haftung | Typische Nutzung |
|---|---|---|---|---|
| SARL | 15.000 € (voll einzuzahlen) | mind. 2 | beschränkt auf Einlage | KMU, Handel, Dienstleistung |
| SURL (neu seit 2025) | 8.000 € (Einzahlung binnen 18 Monaten) | 1 (natürliche Person) | beschränkt | Einzelunternehmer mit Haftungsbeschränkung |
| SAM (Aktiengesellschaft) | 150.000 € (regulierte Tätigkeiten höher) | mind. 2 | beschränkt | Größere Unternehmen, Banken, Versicherungen |
| SNC | kein Mindestkapital | mind. 2 | unbeschränkt, gesamtschuldnerisch | Bestimmte Berufe (z. B. Apotheken) |
| SCS/SCA | kein Mindestkapital | 1 Komplementär + 1 Kommanditist | Komplementär unbeschränkt | Kommanditstrukturen |
| Einzelunternehmen (en nom personnel) | keines | 1 | unbeschränkt persönlich | Freiberufler, kleine Tätigkeiten |
| Bureau administratif | — | ausländische Muttergesellschaft | Mutter haftet | Verwaltungssitz internationaler Gruppen, keine kommerzielle Tätigkeit |
SARL: Gérant muss natürliche Person sein; nur für Handelstätigkeiten (Finanz-/Versicherungstätigkeit und freie Berufe ausgeschlossen); seit Loi 1.573 auch Dienstleistungseinlagen möglich.
SAM: Statuten zwingend notariell (monegassischer Notar), Genehmigung per Arrêté Ministériel mit Publikation im Journal de Monaco; seit 2025 müssen Verwalter keine Aktionäre mehr sein, Gremiensitzungen per Video zulässig.
Bureau administratif: keine RCI-Eintragung, aber NIS-Nummer und Steuererklärung; pauschale Gewinnbesteuerung (in der Regel auf Basis von ca. 8 % der jährlichen Betriebsausgaben; Einzelfallklärung mit der Direction des Services Fiscaux).
Tätigkeit, Struktur und Rechtsform festlegen.
Businessplan, Statuten, Nachweis der Geschäftsräume.
Gesetzliche Frist 45 Tage ab Vollständigkeit des Dossiers.
Konto bei einer Monaco-Bank, Kapitaleinzahlung, Einzahlungsbescheinigung.
RCI-Eintragung (binnen 2 Monaten nach Tätigkeitsaufnahme), Publikation im Journal de Monaco, NIS-Nummer (IMSEE), steuerliche Erfassung.
Sozialversicherung des Geschäftsführers (CAMTI/CARTI), Arbeitgeberanmeldung (CCSS), Arbeitsgenehmigungen (Permis de travail).
Gesamtdauer in der Praxis ca. 2,5–3,5 Monate für einfache Fälle nach der Reform; bei SAM und regulierten Tätigkeiten 4–6 Monate. Pflicht ist eine physische Geschäftsadresse in Monaco (Büro, Ladenlokal, Business Center); Home-Office nur eingeschränkt (max. 2 Jahre, ohne Angestellte). Bei Einstellungen gilt die gesetzliche Priorität nach Loi n° 629/1957; jeder ausländische Arbeitnehmer benötigt ein Permis de travail.
| Position | Größenordnung |
|---|---|
| Stammkapital SARL / SURL / SAM | 15.000 € / 8.000 € / 150.000 € |
| RCI-Eintragung und Publikation | ca. 75 € bis mehrere Tausend € (SAM-Statutenpublikation) |
| Verwaltungs-/Registrierungsgebühren | ca. 350–1.600 € |
| Notar (nur SAM/SCA) | ca. 3.000–5.000 € bzw. ca. 1 % des Kapitals |
| Geschäftsräume | ab ca. 1.000 €/Monat (Business Center) bis Marktmiete |
| Sachverhalt | Steuersatz |
|---|---|
| Gewinnsteuer bei überwiegend lokalem Geschäft (über 75 % Umsatz in Monaco) | 0 % |
| ISB (Impôt sur les Bénéfices) bei über 25 % Umsatz außerhalb Monacos oder IP-Einkünften | 25 % |
| Neugründungen (echt neue Tätigkeit): Jahr 1–2 | 0 % |
| Jahr 3 / 4 / 5 | Steuer auf 25 % / 50 % / 75 % des Gewinns |
| Gewerbesteuer, kommunale Unternehmenssteuern | keine |
| Quellensteuer auf Dividenden | 0 % |
| MwSt (TVA, französisches System) | 20 % |
Rechtsgrundlage ISB: Ordonnance Souveraine n° 3.152 vom 19. März 1964; Satz 25 % seit Geschäftsjahren ab 1. Januar 2022 (zuvor 33,33 % bis 2018, 31 % 2019, 28 % 2020, 26,5 % 2021).
Für Residenten fällt keine Einkommensteuer an (Ordonnanz von 1869; Ausnahme: französische Staatsangehörige nach der Konvention Frankreich–Monaco vom 18. Mai 1963).
Monaco hat kein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland oder Österreich, nur Informationsaustauschabkommen (TIEA). Bei Wegzug aus Deutschland/Österreich sind Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG bzw. § 27 Abs. 6 EStG) und in Deutschland die erweiterte beschränkte Steuerpflicht (§ 2 AStG, 10 Jahre) zu beachten; Monaco gilt als Niedrigsteuerland im Sinne des AStG. Reale Substanz (Büro, Personal, tatsächliche Geschäftsleitung) ist entscheidend.
Regulierte Tätigkeiten: Finanzdienstleistungen benötigen ein Agrément der CCAF (Loi n° 1.338/2007), Geldwäscheaufsicht durch die AMSF; Immobilienvermittlung unterliegt Loi n° 1.252/2002; Banken/Versicherungen nur als SAM mit erhöhtem Kapital.
Carte de Séjour: EU-Bürger beantragen direkt bei der Sûreté Publique (kein Visum), Nicht-EU-Bürger zuerst französisches Typ-D-Visum. Voraussetzungen: Wohnraum in Monaco (registrierter Mietvertrag mind. 1 Jahr oder Eigentum), Bankreferenz einer monegassischen Bank (gesetzlich keine Summe fixiert; Marktpraxis ab ca. 500.000 € Einlage), Führungszeugnisse, persönliches Interview ab 16 Jahren. Bearbeitung ca. 2–5 Monate. Kartentypen: temporaire (1 Jahr, 80 €), ordinaire (3 Jahre, nach 3 Jahren, 100 €), privilégié (10 Jahre, nach 10 Jahren, 160 €). Steuerresidenz-Zertifikat (OS n° 8.373 vom 26. November 2020): Carte de Séjour plus eines der Kriterien Aufenthalt über 183 Tage/Jahr, Lebensmittelpunkt („foyer“) oder Mittelpunkt der wirtschaftlichen Aktivitäten in Monaco; Gebühr 600 €, Gültigkeit 1 Jahr.
Karte antippen, Antwort lernen. Inhalte KI-unterstützt erstellt und redaktionell geprüft.
0 % (über 75 % Umsatz in Monaco).
45 Tage ab Vollständigkeit des Dossiers (Loi n° 1.573).
15.000 €, voll einzuzahlen (SURL: 8.000 €).
| Kennzahl | Wert |
|---|---|
| BIP 2024 | 10,28 Mrd. € (+8,8 % real; erstmals über 10 Mrd. €; Quelle IMSEE) |
| Reales Wachstum seit 2015 | ca. +53 % |
| Unternehmensgründungen 2025 | 565 (Vorjahr: 371) |
| Beschäftigte Privatsektor | über 60.400 (+5,5 %) |
| Einwohner | 38.857 (2025), 139 Nationalitäten |
| Staatsverschuldung | praktisch keine; Reservefonds ca. 7 Mrd. € |
| Immobilien-Durchschnittspreis | ca. 52.000 €/m² (Bestand 2024/25) |
0 % bei überwiegend lokalem Geschäft; 25 % ISB bei über 25 % Umsatz außerhalb Monacos oder IP-Einkünften.
Maximal 45 Tage ab Vollständigkeit des Dossiers (seit Loi n° 1.573); regulierte Tätigkeiten ohne Frist.
Nein, seit 1869 nicht (Ausnahme: französische Staatsangehörige).
Die 2025 eingeführte SURL mit 8.000 € Kapital und beschränkter Haftung.
Gründungsland
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