Gründungsland

Firmengründung in Monaco — Rechtsformen, Genehmigung, Steuern

Im Fürstentum Monaco erfordert jede gewerbliche, industrielle, handwerkliche oder freiberufliche Tätigkeit eine vorherige staatliche Genehmigung (Autorisation préalable, Loi n° 1.144 vom 26. Juli 1991). Mit der Gesellschaftsrechtsreform Loi n° 1.573 vom 8. April 2025 (in Kraft seit 19. April 2025, Ausführungsverordnung OS n° 11.486 vom 18. September 2025) wurden eine Einpersonen-Gesellschaft (SURL) eingeführt, eine gesetzliche Genehmigungsfrist von 45 Tagen festgelegt und Verfahren über das Portal MonGuichet.mc digitalisiert. Stand der Angaben: Juli 2026, alle Angaben ohne Gewähr.

0 % Gewinnsteuer bei lokalem GeschäftSARL ab 15.000 €Genehmigungsfrist 45 Tage
Kennzahlen

Monaco auf einen Blick

0 %
Gewinnsteuer bei überwiegend lokalem Geschäft
15.000 €
Mindestkapital SARL
45 Tage
Gesetzliche Genehmigungsfrist
565
Unternehmensgründungen 2025
Vorteile

Was für Monaco spricht

Keine Einkommensteuer für Residenten

Seit 1869 keine Einkommensteuer für natürliche Personen (Ausnahme: französische Staatsangehörige).

0 % Quellensteuer auf Dividenden

Keine Gewerbesteuer, keine kommunalen Unternehmenssteuern, keine Quellensteuer auf Dividenden.

Reformiertes Gesellschaftsrecht

Loi n° 1.573 (2025): SURL, 45-Tage-Frist, digitale Verfahren über MonGuichet.mc.

Steuervergleich

Beispielrechnung: 100.000 € Gewinn

DeutschlandMonaco
Gewinnsteuer~30 % (effektiv)0 % lokal / 25 % ISB bei >25 % Auslandsumsatz
Steuer auf 100.000 € Gewinn (lokales Geschäft)~30.000 €0 €
Einkommensteuer für Residentenbis 45 % (+ Soli)keine (Ausnahme: französische Staatsangehörige)

Monaco hat kein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland oder Österreich (nur TIEA); Wegzugsbesteuerung und Substanzanforderungen beachten.

Rechtsformen

Rechtsformen im Überblick

RechtsformMindestkapitalGesellschafterHaftungTypische Nutzung
SARL15.000 € (voll einzuzahlen)mind. 2beschränkt auf EinlageKMU, Handel, Dienstleistung
SURL (neu seit 2025)8.000 € (Einzahlung binnen 18 Monaten)1 (natürliche Person)beschränktEinzelunternehmer mit Haftungsbeschränkung
SAM (Aktiengesellschaft)150.000 € (regulierte Tätigkeiten höher)mind. 2beschränktGrößere Unternehmen, Banken, Versicherungen
SNCkein Mindestkapitalmind. 2unbeschränkt, gesamtschuldnerischBestimmte Berufe (z. B. Apotheken)
SCS/SCAkein Mindestkapital1 Komplementär + 1 KommanditistKomplementär unbeschränktKommanditstrukturen
Einzelunternehmen (en nom personnel)keines1unbeschränkt persönlichFreiberufler, kleine Tätigkeiten
Bureau administratifausländische MuttergesellschaftMutter haftetVerwaltungssitz internationaler Gruppen, keine kommerzielle Tätigkeit

SARL: Gérant muss natürliche Person sein; nur für Handelstätigkeiten (Finanz-/Versicherungstätigkeit und freie Berufe ausgeschlossen); seit Loi 1.573 auch Dienstleistungseinlagen möglich.

SAM: Statuten zwingend notariell (monegassischer Notar), Genehmigung per Arrêté Ministériel mit Publikation im Journal de Monaco; seit 2025 müssen Verwalter keine Aktionäre mehr sein, Gremiensitzungen per Video zulässig.

Bureau administratif: keine RCI-Eintragung, aber NIS-Nummer und Steuererklärung; pauschale Gewinnbesteuerung (in der Regel auf Basis von ca. 8 % der jährlichen Betriebsausgaben; Einzelfallklärung mit der Direction des Services Fiscaux).

Genehmigung

Das Genehmigungsverfahren (Autorisation préalable)

  • Rechtsgrundlage: Loi n° 1.144/1991. Zuständig: Direction du Développement Économique (DDE) / Monaco Business Office, 9 rue du Gabian.
  • Frist: seit Loi 1.573 maximal 45 Tage ab Vollständigkeit des Dossiers (SAM: einmalig um 45 Tage verlängerbar). Für regulierte Tätigkeiten gilt keine Frist.
  • Prüfkriterien der Regierung: 1. Leumund („honorabilité“: Führungszeugnis unter 3 Monaten aus allen relevanten Ländern plus behördliche Ermittlungen), 2. berufliche Qualifikation, 3. stabile Betriebsstruktur („structure stable“: reale Geschäftsräume, Finanzierung, tragfähiger Plan).
  • Erforderliche Unterlagen: Antragsformular, zwei Originale der Statutenentwürfe, Personalbögen je Gesellschafter, Ausweis/Geburtsurkunde, Führungszeugnis, Nachweis der Geschäftsräume, in der Praxis zusätzlich 3-Jahres-Businessplan mit Finanzprojektionen, Lebenslauf und Finanzierungsnachweis; bei juristischen Gesellschaftern Board-Beschluss und Angabe der wirtschaftlich Berechtigten.
Ablauf

So läuft die Gründung ab

Analyse und Rechtsformwahl

Tätigkeit, Struktur und Rechtsform festlegen.

Dossier-Erstellung

Businessplan, Statuten, Nachweis der Geschäftsräume.

Autorisation préalable

Gesetzliche Frist 45 Tage ab Vollständigkeit des Dossiers.

Geschäftskonto + Kapital

Konto bei einer Monaco-Bank, Kapitaleinzahlung, Einzahlungsbescheinigung.

Registrierung

RCI-Eintragung (binnen 2 Monaten nach Tätigkeitsaufnahme), Publikation im Journal de Monaco, NIS-Nummer (IMSEE), steuerliche Erfassung.

Betriebsstart

Sozialversicherung des Geschäftsführers (CAMTI/CARTI), Arbeitgeberanmeldung (CCSS), Arbeitsgenehmigungen (Permis de travail).

Gesamtdauer in der Praxis ca. 2,5–3,5 Monate für einfache Fälle nach der Reform; bei SAM und regulierten Tätigkeiten 4–6 Monate. Pflicht ist eine physische Geschäftsadresse in Monaco (Büro, Ladenlokal, Business Center); Home-Office nur eingeschränkt (max. 2 Jahre, ohne Angestellte). Bei Einstellungen gilt die gesetzliche Priorität nach Loi n° 629/1957; jeder ausländische Arbeitnehmer benötigt ein Permis de travail.

Kosten

Kosten (Orientierungswerte)

PositionGrößenordnung
Stammkapital SARL / SURL / SAM15.000 € / 8.000 € / 150.000 €
RCI-Eintragung und Publikationca. 75 € bis mehrere Tausend € (SAM-Statutenpublikation)
Verwaltungs-/Registrierungsgebührenca. 350–1.600 €
Notar (nur SAM/SCA)ca. 3.000–5.000 € bzw. ca. 1 % des Kapitals
Geschäftsräumeab ca. 1.000 €/Monat (Business Center) bis Marktmiete
Steuern

Unternehmenssteuern

SachverhaltSteuersatz
Gewinnsteuer bei überwiegend lokalem Geschäft (über 75 % Umsatz in Monaco)0 %
ISB (Impôt sur les Bénéfices) bei über 25 % Umsatz außerhalb Monacos oder IP-Einkünften25 %
Neugründungen (echt neue Tätigkeit): Jahr 1–20 %
Jahr 3 / 4 / 5Steuer auf 25 % / 50 % / 75 % des Gewinns
Gewerbesteuer, kommunale Unternehmenssteuernkeine
Quellensteuer auf Dividenden0 %
MwSt (TVA, französisches System)20 %

Rechtsgrundlage ISB: Ordonnance Souveraine n° 3.152 vom 19. März 1964; Satz 25 % seit Geschäftsjahren ab 1. Januar 2022 (zuvor 33,33 % bis 2018, 31 % 2019, 28 % 2020, 26,5 % 2021).

Für Residenten fällt keine Einkommensteuer an (Ordonnanz von 1869; Ausnahme: französische Staatsangehörige nach der Konvention Frankreich–Monaco vom 18. Mai 1963).

Monaco hat kein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland oder Österreich, nur Informationsaustauschabkommen (TIEA). Bei Wegzug aus Deutschland/Österreich sind Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG bzw. § 27 Abs. 6 EStG) und in Deutschland die erweiterte beschränkte Steuerpflicht (§ 2 AStG, 10 Jahre) zu beachten; Monaco gilt als Niedrigsteuerland im Sinne des AStG. Reale Substanz (Büro, Personal, tatsächliche Geschäftsleitung) ist entscheidend.

Regulierte Tätigkeiten: Finanzdienstleistungen benötigen ein Agrément der CCAF (Loi n° 1.338/2007), Geldwäscheaufsicht durch die AMSF; Immobilienvermittlung unterliegt Loi n° 1.252/2002; Banken/Versicherungen nur als SAM mit erhöhtem Kapital.

Aufenthalt

Aufenthalt & Steuerresidenz

Carte de Séjour: EU-Bürger beantragen direkt bei der Sûreté Publique (kein Visum), Nicht-EU-Bürger zuerst französisches Typ-D-Visum. Voraussetzungen: Wohnraum in Monaco (registrierter Mietvertrag mind. 1 Jahr oder Eigentum), Bankreferenz einer monegassischen Bank (gesetzlich keine Summe fixiert; Marktpraxis ab ca. 500.000 € Einlage), Führungszeugnisse, persönliches Interview ab 16 Jahren. Bearbeitung ca. 2–5 Monate. Kartentypen: temporaire (1 Jahr, 80 €), ordinaire (3 Jahre, nach 3 Jahren, 100 €), privilégié (10 Jahre, nach 10 Jahren, 160 €). Steuerresidenz-Zertifikat (OS n° 8.373 vom 26. November 2020): Carte de Séjour plus eines der Kriterien Aufenthalt über 183 Tage/Jahr, Lebensmittelpunkt („foyer“) oder Mittelpunkt der wirtschaftlichen Aktivitäten in Monaco; Gebühr 600 €, Gültigkeit 1 Jahr.

Wissens-Check

Zum Merken

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Gewinnsteuer bei lokalem Geschäft?
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0 % (über 75 % Umsatz in Monaco).

Gesetzliche Genehmigungsfrist?
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45 Tage ab Vollständigkeit des Dossiers (Loi n° 1.573).

Mindestkapital SARL?
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15.000 €, voll einzuzahlen (SURL: 8.000 €).

Standort in Zahlen

Monaco in Zahlen

KennzahlWert
BIP 202410,28 Mrd. € (+8,8 % real; erstmals über 10 Mrd. €; Quelle IMSEE)
Reales Wachstum seit 2015ca. +53 %
Unternehmensgründungen 2025565 (Vorjahr: 371)
Beschäftigte Privatsektorüber 60.400 (+5,5 %)
Einwohner38.857 (2025), 139 Nationalitäten
Staatsverschuldungpraktisch keine; Reservefonds ca. 7 Mrd. €
Immobilien-Durchschnittspreisca. 52.000 €/m² (Bestand 2024/25)
Aktuelle Entwicklungen

Aktuelle Entwicklungen (Stand Juli 2026)

  • Gesellschaftsrechtsreform Loi n° 1.573 (April 2025): SURL, 45-Tage-Frist, virtuelle Gremiensitzungen, Conciliation-Verfahren, Digitalisierung über MonGuichet.mc.
  • FATF/Moneyval: Monaco seit Juni 2024 auf der Grey List; beim Plenum Juni 2025 wurden die Maßnahmen als „largely addressed“ bewertet (39 von 40 Empfehlungen erfüllt); erklärtes Ziel ist die Streichung von der Liste bis Mitte 2026. Compliance- und KYC-Anforderungen sind entsprechend hoch.
  • Stadterweiterung Mareterra (eröffnet Dezember 2024, 6 ha, ca. 130 Residenzen): 2025 erzielten 13 Weiterverkäufe im Larvotto-Distrikt zusammen 851,9 Mio. €; der Distrikt überschritt erstmals 70.000 €/m².
  • Abschaffung des britischen Non-Dom-Status (April 2025): laut Henley Private Wealth Migration Report verlassen ca. 16.500 vermögende Personen 2025 Großbritannien; Monaco zählt zu den Hauptzielen (200+ vermögende Neuresidenten pro Jahr erwartet).
  • MonacoTech (staatlicher Inkubator): neuer Aufruf in den Verticals Climate & BlueTech, Health & SporTech und Applied AI; in neun Jahren ca. 70 inkubierte Projekte, ca. 30 dauerhaft angesiedelte Unternehmen.
FAQ

Häufige Fragen zu Monaco

Wie hoch ist die Unternehmenssteuer?

0 % bei überwiegend lokalem Geschäft; 25 % ISB bei über 25 % Umsatz außerhalb Monacos oder IP-Einkünften.

Wie lange dauert die Genehmigung?

Maximal 45 Tage ab Vollständigkeit des Dossiers (seit Loi n° 1.573); regulierte Tätigkeiten ohne Frist.

Zahlen Residenten Einkommensteuer?

Nein, seit 1869 nicht (Ausnahme: französische Staatsangehörige).

Welche Rechtsform für Einzelgründer?

Die 2025 eingeführte SURL mit 8.000 € Kapital und beschränkter Haftung.

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Quellen & Disclaimer

Quellen

Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindliche Auskünfte erteilen die zuständigen Behörden des jeweiligen Landes sowie dort zugelassene Anwält:innen, Notar:innen und Steuerberater:innen. Für die steuerlichen Folgen eines Wegzugs aus Deutschland oder Österreich sind dort zugelassene Steuerberater:innen zuständig. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: Juli 2026. Für eine individuelle Einschätzung: contact@goglobal.associates.

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